Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.08.2001 - 3 Ws 250/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Einstweilige Unterbringung, Zwangsmedikation, Zulässigkeit, weitere Beschwerde
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Unterbringung; Zwangsmedikation; Zulässigkeit; Weitere Beschwerde; Untersuchungshaft
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81; StGB § 63; StVollzG § 178, § 101
Einstweilige Unterbringung; Zwangsmedikation; Zulässigkeit, weitere Beschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 10 Ks G 1/01
- OLG Hamm, 07.08.2001 - 3 Ws 250/01
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 07.09.2012 - 2 Ws 644/12
Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten
Zuständig für eine Entscheidung über die Zwangsbehandlung des nach § 126 a StPO Untergebrachten ist die Vorsitzende der Kammer, bei der das Verfahren inzwischen anhängig ist, §§ 126a Abs. 2, 126, 119 StPO (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG Hamm, B. v. 7.8.2001, 3 Ws 250/01 - juris, zum Untersuchungshaftrecht in der früheren Fassung, das bezüglich der Zuständigkeiten für Entscheidungen über Maßnahmen während der Untersuchungshaft insoweit keine Änderung erfahren hat).Früheren Analogieversuchen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2001 - 3 Ws 250/01), auf die sich die Vorsitzende des Strafkammer bei ihrer Entscheidung gestützt hat, ist nach Auffassung des Senats durch die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage entzogen; hierauf kann als Rechtfertigungsgrundlage für eine "Zwangsmedikation" mit Neuroleptika nicht mehr zurückgegriffen werden.